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   OLG Oldenburg, 01.11.1995 - 2 W 120/95   

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https://dejure.org/1995,7289
OLG Oldenburg, 01.11.1995 - 2 W 120/95 (https://dejure.org/1995,7289)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01.11.1995 - 2 W 120/95 (https://dejure.org/1995,7289)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01. November 1995 - 2 W 120/95 (https://dejure.org/1995,7289)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 175
  • Rpfleger 1996, 242
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 11.03.1908 - V 20/08

    Ist es dem Alleineigentümer nach § 1114 B.G.B. verboten, eine auf einem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.11.1995 - 2 W 120/95
    Es ist zwar anerkannt, daß ein nur an einen Anteil bestelltes Grundpfandrecht bei Vereinigung in Alleineigentum nachträglich durch Rechtsgeschäft auf das gesamte Grundstück erstreckt werden kann (RGZ 68, 79; BayOblG, Rpfleger 1971, 316; Eickmann in Münchener Kommentar, BGB § 1114, Rn. 5, 6).
  • BGH, 04.07.2013 - V ZB 151/12

    Zwangsvollstreckung des Pflichtteilsberechtigten in einen verschenkten

    § 864 Abs. 2 Fall 1 ZPO schließt die Zwangsvollstreckung in einen Bruchteil eines im Alleineigentum stehenden Grundstücks grundsätzlich aus (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 463, 464; OLG Oldenburg, ZIP 1996, 175).
  • OLG Zweibrücken, 13.07.2001 - 3 W 62/01

    Eintragung von Zwangshypotheken, Aufteilung von zwei titulierten Geldforderungen

    Da die Eintragung einer Gesamthypothek auf den vier in Anspruch genommenen Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung nicht zulässig ist (BGH aaO; BayObLG Rpfleger 1986, 372; OLG Oldenburg Rpfleger 1996, 242f.), haben die Beteiligten zu 2) und 3) ihre Forderungen aus den beiden notariellen Urkunden zusammengerechnet und sodann in der Weise verteilt, dass auf den vier Grundstücken des Beteiligten zu 1) jeweils ein Viertel der Gesamtsumme gesichert werden soll.
  • OLG München, 06.02.2015 - 34 Wx 4/15

    Eintragung einer Zwangshypothek bei Grundschuld an einem damaligen

    So schließt § 864 Abs. 2 Fall 1 ZPO die Zwangsvollstreckung in einen Bruchteil eines im Alleineigentum stehenden Grundstücks grundsätzlich aus (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 463/464; OLG Oldenburg JurBüro 1996, 273).
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